Umweltbundesamt legt neue Kostensätze für Umweltschäden vor (01.02.2021)

Für viele Umweltbelastungen und -schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Dezember 2020 in neu veröffentlichen Methodenkonvention 3.1 die Kostenschätzung von Umweltbelastungen aktualisiert und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlicher Lieferkette und Baustoffe erweitert. Ein Beispiel, das das UBA in einer Pressemitteilung nennt: Mit den erweiterten Kostensätzen der ,,Methodenkonvention 3.1" ergeben sich für die Ausbringung von einem Kilo Stickstoff in der landwirtschaftlichen Praxis konservativ geschätzte Umweltschadenskosten von 6,30 Euro, die Aufbringung von einem Kilo Phosphor 4,44 Euro. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffüberfluss von 94 kg/ha und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 16,5 Mio. ha entspricht das jährlichen Gesamtkosten von ca. 11,5 Milliarden Euro allein in Deutschland. Download der Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten-Kostensätze: www.gfa-news.de/gfa/webcode/20201222_009

 

KA Korrespondenz Abwasser, Abfall, 2021 (68), Nr.2