Wasserrahmenrichtlinie: kein Änderungsbedarf (24.11.2020)

Bei der EU-Wasserrahmenrechtlinie gibt es keinen neuen Regelungsbedarf, sondern ein Umsetzungs- und Anwendungsdefizit. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičiu sieht daher auch keinen Bedarf für eine Überarbeitung der Richtlinien, wie er in einem Statement gegenüber der amerikanischen Zeitung Politico äußerte. Bereits am 12. Dezember 2019 hatte der Umweltkommissar erklärt, dass die Tatsache, dass die Ziele der Wasserrahmlinien noch nicht vollständig erreicht wurden, weitgehend auf unzureichende Finanzierung, langsame Umsetzung und unzureichende Integration von Umweltzielen in die sektoralen Politiken zurückzuführen ist und nicht auf Mängel in der Gesetzgebung.

KA Korrespondenz Abwasser, Abfall; 2020(67); Nr.11